USPA News: Mitgliedschaft oder Lizenzverlängerung
Für viele frisch gebackene USPA Lehrer ist die Handhabung mit der USPA Mitgliedschaft und der neu ausgestellten Lehrerberechtigung nicht ganz klar. Grundsätzlich deckt die berechnete Mitgliedschaftsgebühr volle 12 Monate ab, während die Gebühr der Lehrerberechtigung lediglich das einmalige Ausstellen der Lehrerlizenz widerspiegelt. Nachfolgend findet Ihr eine kleine Aufklärung zur Handhabung dieser zwei unterschiedlichen Prozesse:
– USPA Mitgliedschaft ist gültig für ein Jahr (12 Monate). Eine während dessen dazukommende Ausstellung der Lehrerberechtigung beeinflusst nicht das Enddatum der in der Vergangenheit bereits abgeschlossenen Mitgliedschaft.
– Der Erhalt einer neuen Lehrerlizenz oder das Erneuern eines abgelaufenen Ratings während des Zeitraums der Mitgliedschaft, verlängert nicht den Zeitrahmen der Mitgliedschaft. Neu ausgestellte Ratings sind somit nicht automatisch 12 Monate gültig, sondern nur solange die Mitgliedschaft läuft (Ausnahme natürlich wenn die Mitgliedschaft zum gleichen Zeitpunkt der Rating-Ausstellung erfolgte). Die Kosten für Ausstellung oder Erneuerung der Lehrerberechtigung bezieht sich somit nur auf die Dauer des verbleibenden Mitgliedschaftszeitraums, unabhängig in welchem Monat das Rating ausgestellt wurde.
– Erneuerung der Mitgliedschaft erneuert nicht automatisch die Lehrerberechtigung. Die USPA verlängert Lehrerberechtigungen nur mit entsprechender Unterschrift auf den entsprechenden Formularen.
– Die USPA beginnt mit dem Zusenden der Erinnerungsschreiben per Post ca. 4 Monate bevor Ablauf der Mitgliedschaft. Eine Verlängerung der Mitgliedschaft kann bereits in den letzten Monaten der 12-Monatsfrist erfolgen ohne das wertvolle Zeit verloren geht. Es sollte mit der Mitgliedschaftsverlängerung nicht bis nach Ablauf der Mitgliedschaft gewartet werden. Der neu abgeschlossene Mitgliedschaftszeitraum wird erst nach Ablauf der Frist angehängt und geht somit nicht verloren.